Für die Gründung eines Unternehmens in Georgien werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
Gültiger Reisepass: Zur Identifikation des Gründers bzw. der Gesellschafter.
Vollmacht (PoA): Falls die Gründung remote erfolgt, wird eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht benötigt.
Gesellschaftsvertrag / Satzung: Dokument zur Festlegung der Unternehmensstruktur und der Geschäftsführung.
Juristische Adresse: Eine registrierte Geschäftsadresse in Georgien ist gesetzlich erforderlich.
Gründungsantrag: Offizieller Antrag zur Registrierung beim georgischen Unternehmensregister.
Nein, für den Start Ihres Geschäfts in Georgien ist kein physisches Büro zwingend erforderlich. Gesetzlich ist für die offizielle Registrierung des Unternehmens jedoch eine juristische Adresse notwendig. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Bereitstellung dieser Adresse, um die formalen Anforderungen für Ihre Firmengründung zu erfüllen.
Um eine Vollmacht (Power of Attorney, PoA) aus dem Ausland rechtssicher zu erstellen, müssen Sie ein bestimmtes formales Verfahren einhalten. Dies stellt sicher, dass das Dokument im Zielland anerkannt wird.
Der Prozess erfolgt in drei wesentlichen Schritten:
1. Notarielle Beglaubigung & Apostille: Die Vollmacht muss in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Zusätzlich muss das Dokument mit einer Apostille versehen werden (oder legalisiert werden, falls das Land nicht dem Haager Übereinkommen angehört).
2. Versand des Originals: Senden Sie uns die beglaubigte und mit der Apostille versehene Vollmacht im Original per Post oder Kurier zu.
3. Lokale Finalisierung: Nach Erhalt des Dokuments übernehmen wir für Sie die fachgerechte Übersetzung sowie die notwendige lokale notarielle Beglaubigung, um die volle Rechtswirksamkeit vor Ort herzustellen.
Die Registrierung eines Unternehmens in Georgien erfolgt in der Regel sehr schnell und effizient.
Bei vollständigen und korrekt eingereichten Unterlagen kann die Firmengründung bereits innerhalb von 1–2 Werktagen abgeschlossen werden.
In einigen Fällen, insbesondere bei zusätzlichen Prüfungen oder speziellen Anforderungen, kann der Prozess bis zu 3–5 Werktage in Anspruch nehmen.
Während in der Vergangenheit oft ein Reisepass ausreichte, haben georgische Banken ihre Anforderungen im Jahr 2026 im Einklang mit internationalen Standards verschärft.
Für eine erfolgreiche Kontoeröffnung benötigen Sie aktuell:
Gültiger Reisepass: Das primäre Identifikationsdokument (Personalausweise werden in der Regel nicht akzeptiert).
Herkunftsnachweis der Mittel: Dokumente, die belegen, woher Ihr Vermögen stammt (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, Steuerbescheide, Verkaufsverträge oder Dividendenberichte).
Nachweis über den Bezug zu Georgien: Im Rahmen des erweiterten KYC-Verfahrens (Know Your Customer) verlangen Banken häufig einen Nachweis über ein legitimes Interesse im Land, wie z. B. einen lokalen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine Firmenregistrierung.
Einkommensnachweise: Aktuelle Kontoauszüge Ihres bisherigen Hauptbankkontos, idealerweise in englischer Sprache.
Hinweis: Da jede Bank (z. B. Bank of Georgia, TBC) individuelle Compliance-Prüfungen durchführt, empfiehlt sich eine Vorabprüfung der Unterlagen, um Verzögerungen im Registrierungsprozess zu vermeiden.
Die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Georgien essenziell. Auch wenn die Hauptpunkte des georgischen Steuergesetzbuches (z. B. Steuersätze und Steuerarten) seit mehr als 15 Jahren unverändert sind, unterliegen andere Teile des Steuerrechts häufigen Änderungen, was eine exakte Einhaltung der aktuellen Vorschriften erfordert.
Die Kernpunkte unserer Unterstützung:
Legale Steuerminimierung: Unsere Steuerberatung in Tiflis unterstützt Sie dabei, Ihre Steuerlast legal zu reduzieren – beispielsweise durch die Anwendung des estnischen Steuermodells.
Internationale Abkommen: Wir helfen Ihnen dabei, Doppelbesteuerungsabkommen korrekt zu nutzen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Fachliche Brückenfunktion: Wir schlagen die Brücke zwischen internationalem Anspruch und der spezifischen georgischen Gesetzgebung.
Vermeidung von Sanktionen: Fehlerhafte Deklarationen können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Wir sorgen für eine korrekte Abwicklung Ihrer steuerlichen Pflichten.
Der Status eines Kleinunternehmens (Small Business Status) ist eines der attraktivsten Steuerregime für Einzelunternehmer in Georgien. Er wurde geschaffen, um die Verwaltung zu vereinfachen und die Steuerlast für Selbstständige minimal zu halten.
Die wichtigsten Steuervorteile auf einen Blick:
1 % Umsatzsteuer: Personen mit diesem Status zahlen lediglich 1 % Steuer auf ihren Bruttoumsatz, sofern das Jahreseinkommen die Grenze von 500.000 GEL (ca. 170.000 EUR, Stand 2026) nicht übersteigt.
Erhöhter Steuersatz bei Überschreitung: Sollte der Umsatz die Grenze von 500.000 GEL überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag mit 3 % besteuert. Erst bei dauerhafter Überschreitung (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) droht der Verlust des Status.
Vereinfachte Buchführung: Die monatliche Steuererklärung ist unkompliziert und kann digital eingereicht werden.
Wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen:
Nicht jede Tätigkeit ist für dieses vorteilhafte Regime zugelassen. Es existiert eine Liste zulässiger Tätigkeiten, die unter diesem Status ausgeübt werden dürfen.
Zugelassen: Unter anderem IT-Dienstleistungen, Design, Programmierung und viele andere Service-Tätigkeiten.
Ausgeschlossen: Tätigkeiten wie Beratung (Consulting), Glücksspiel, medizinische Dienstleistungen oder der Handel mit bestimmten lizenzierten Gütern.
Durch unsere Beratung stellen wir sicher, dass Ihre geplante Tätigkeit den Kriterien entspricht und Sie die maximalen Steuervorteile rechtssicher nutzen können.
Ja, das georgische Steuerrecht ist besonders attraktiv für Freelancer, IT-Spezialisten und digitale Nomaden, die Dienstleistungen für Kunden im Ausland erbringen. Sie können sich in Georgien als Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur) registrieren und den Status eines Kleinunternehmens beantragen, um von dem begünstigten Steuersatz von 1 % zu profitieren.
Was Sie bei der Remote-Arbeit für das Ausland beachten müssen:
Dienstleistungsverhältnis vs. Anstellung: Es ist essenziell, dass Ihre Tätigkeit als echtes Freelancing (B2B) eingestuft wird. Die vertragliche Gestaltung darf nicht den Charakter eines abhängigen Arbeitsverhältnisses (Scheinselbstständigkeit) aufweisen.
Zulässige Tätigkeiten: Der 1 %-Status gilt nur für bestimmte Geschäftstätigkeiten. Während Softwareentwicklung, Design und Marketing in der Regel problemlos akzeptiert werden, sind bestimmte Beratungsleistungen (Consulting) explizit von diesem Status ausgeschlossen.
Strukturierung und Compliance: Damit der Status nicht nachträglich durch das Finanzamt (Revenue Service) aberkannt wird, ist eine korrekte rechtliche Einordnung Ihrer Tätigkeit im Vorfeld notwendig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verträge und Tätigkeitsbeschreibungen so zu strukturieren, dass sie den Anforderungen der georgischen Behörden im Jahr 2026 entsprechen.
Durch die richtige Vorbereitung sichern Sie sich die Vorteile der niedrigen Besteuerung und vermeiden eine Rückstufung in den regulären Einkommensteuersatz von 20 %.
Der Status als Person der Virtuellen Zone (Virtual Zone Person) ist ein spezielles Steuerregime in Georgien, das gezielt zur Förderung von IT-Unternehmen geschaffen wurde. Es bietet eines der wettbewerbsfähigsten Steuermodelle weltweit für Softwareentwicklungsunternehmen.
Die wichtigsten Steuervorteile im Überblick:
0 % Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax): IT-Unternehmen, die Software-Dienstleistungen für Kunden außerhalb Georgiens erbringen, sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.
Mehrwertsteuerbefreiung: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen an ausländische Auftraggeber ist von der Mehrwertsteuer befreit.
0 % Ausfuhrzölle: Es fallen keine Zölle auf den Export von im Land entwickelten Softwareprodukten an.
Wer kann diesen Status beantragen?
Der Status wird an juristische Personen (Unternehmen) verliehen, die:
1. Im Bereich der Informationstechnologie tätig sind.
2. Softwarelösungen in Georgien erstellen oder entwickeln.
3. Ihre Dienstleistungen primär an internationale Kunden (außerhalb Georgiens) erbringen.
Aufgrund dieser erheblichen Steuervorteile ist die Virtuelle Zone der ideale Rahmen für IT-Exporteure, die ihre Betriebskosten minimieren und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten.
Die Erlangung der steuerlichen Ansässigkeit in Georgien bietet attraktive Vorteile, insbesondere für internationale Unternehmer. Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um als steuerlich ansässig eingestuft zu werden:
A. Die 183-Tage-Regelung (Standardverfahren)
In der Regel begründen Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit, wenn Sie sich innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten für mehr als 183 Tage physisch in Georgien aufhalten. Nach Ablauf dieser Frist gelten Sie für das entsprechende Steuerjahr als unbeschränkt steuerpflichtig.
B. Das High Net Worth Individual (HNWI) Programm
Für vermögende Privatpersonen bietet Georgien eine exklusive Sonderregelung. Dieses Programm ermöglicht es, die steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, ohne die Mindestaufenthaltsdauer von 183 Tagen erfüllen zu müssen.
Voraussetzung: Nachweis eines entsprechenden Vermögens oder Einkommens sowie eines Bezugs zu Georgien (z. B. durch Wohneigentum oder lokale Einkünfte).
Vorteil: Maximale Flexibilität für global agierende Investoren.
Unser Unterstützungsservice: Wir beraten Sie umfassend zu den individuellen Voraussetzungen für beide Wege. Zudem unterstützen wir Sie bei allen administrativen Schritten.
Steuernummer-Beantragung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer georgischen Steuernummer (Tax ID) beim Finanzamt (Revenue Service), um Ihre steuerliche Registrierung rechtssicher abzuschließen.
Um als vermögende Privatperson (High Net Worth Individual – HNWI) in Georgien anerkannt zu werden, muss eine natürliche Person eine der folgenden vier Bedingungskombinationen erfüllen:
Option A (Vermögen & Status):
Nachweis eines Gesamtvermögens von über 3 Mio. GEL.
Davon mindestens 500.000 USD (Äquivalent in GEL) direkt in Georgien investiert/gehalten.
Besitz einer georgischen Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft.
Option B (Einkommen & Status):
Nachweis eines Jahreseinkommens von über 200.000 GEL in den letzten 3 Jahren.
Besitz von mindestens 500.000 USD (Äquivalent) in Georgien.
Besitz einer georgischen Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft.
Option C (Vermögen & Lokale Einkünfte):
Nachweis eines Gesamtvermögens von über 3 Mio. GEL.
Davon mindestens 500.000 USD (Äquivalent) in Georgien.
Einkünfte aus georgischen Quellen von mindestens 25.000 GEL im letzten Steuerjahr.
Option D (Einkommen & Lokale Einkünfte):
Nachweis eines Jahreseinkommens von über 200.000 GEL in den letzten 3 Jahren.
Besitz von mindestens 500.000 USD (Äquivalent) in Georgien.
Einkünfte aus georgischen Quellen von mindestens 25.000 GEL im letzten Steuerjahr.
Ausländische Staatsbürger können nicht-landwirtschaftliche Grundstücke und Immobilien erwerben. Für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen gelten Einschränkungen, bei denen wir Sie gerne dabei unterstützen, rechtssichere Lösungen für Ihr Vorhaben zu finden.
Das Kernprinzip ist das „Estnische Modell“, also die Gewinnthesaurierung und der damit verbundene Aufschub der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt nicht auf den jährlich erwirtschafteten Gewinn, sondern erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gewinnausschüttung.
Steuersatz: Es fällt grundsätzlich eine Körperschaftsteuer von 20 % an.
Besteuerungszeitpunkt: Die Steuer wird erst fällig, wenn Gewinne an die Gesellschafter (Dividenden) ausgeschüttet werden.
Steuerfreie Reinvestition: Solange Gewinne im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, beträgt die effektive Steuerlast 0 %.
Vorteile für Unternehmen:
Durch dieses Modell können georgische Unternehmen ihr Wachstum aus dem Bruttogewinn finanzieren, da keine jährliche Körperschaftsteuer die Liquidität reduziert. Dies macht Georgien zu einem attraktiven Standort für Start-ups und expandierende Unternehmen.
Ja, in Georgien unterliegen auch natürliche Personen der Grundsteuer. Wenn das Jahreseinkommen Ihrer Familie 40.000 GEL übersteigt, sind Sie verpflichtet, für in Georgien befindliche Immobilien und Fahrzeuge Grundsteuer zu zahlen.
Der Steuersatz ist progressiv gestaltet und richtet sich nach dem Marktwert der Immobilie sowie der Höhe des Familieneinkommens. Der Satz variiert zwischen 0,05 % und 1 %.
Für natürliche Personen, die Wohnraum zu Wohnzwecken vermieten, beträgt der Steuersatz lediglich 5 %. In anderen Fällen (z. B. Gewerbeflächen) beträgt er 20 %. Der Wohnstatus ist entscheidend, um den 5 %-Satz rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Unser Team unterstützt Sie bei der Registrierung beim Revenue Service und der jährlichen Steuerdeklaration.
In Georgien sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen für natürliche Personen von der Einkommensteuer befreit. Für Unternehmen gelten spezifische Regelungen, über die unsere Berater Sie detailliert informieren.
Ja, wenn Sie in Georgien steueransässig sind, sind einige Einkünfte aus ausländischen Quellen (insbesondere Kapitaleinkünfte) von der Einkommensteuer in Georgien befreit.
Ja, Georgien hat Abkommen mit 58 Ländern geschlossen (darunter die meisten EU-Staaten, Großbritannien etc.). Dies ermöglicht es Ihnen, eine Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu vermeiden.
Stellen Sie Ihre Fragen oder vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch
Mo - Fr: 09:00 - 18:00 (GET)
Sa - So: Geschlossen
Wir melden uns zurück