Hintergrund des Gesetzes ist, das Georgier sich vermehrt von Ausländern (vor allem von Einwanderern und Studenten aus Indien und Afrika) als Arbeitskräfte ersetzt sehen. Durch das Gesetz soll also verhindert werden, das es eine Arbeitsmigration in einfache Berufe in Georgien gibt und es sollen so neue frei Stellen für Einheimische geschaffen werden.
Kern des neuen Gesetzes ist, das es für 3 Berufsgruppen (Taxifahrer, Kuriere, Tourguides) ein generelles Arbeitsverbot für alle Ausländer gibt.
Leider hat man sich nicht darauf beschränkt, sondern eben ein umfangreiches neues Gesetz geschaffen, welches u.a. Ausländer verpflichtet eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Bisher gab es so etwas wie eine Arbeitserlaubnis nicht, d.h. jeder konnte Arbeiten, wenn er sich legal in Georgien aufhielt.
Die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes war lange Zeit unklar, sodass wir auch keine richtigen Infos hierzu mitteilen konnten.
Mittlerweile werden nun immer mehr Sachen klar.
Das wichtigste vorab: Laut Auskunft mehrerer von uns mit der Materie beschäftigter Fachleute benötigen ausländische Unternehmer mit einem 1%-Einzelunternehmen, die ausschließlich von außerhalb Georgiens arbeiten und keine georgischen Kunden haben, keine derartige Arbeitserlaubnis. D.h. wenn Sie sich überwiegend außerhalb Georgiens aufhalten und ein derartiges Georgisches Einzelunternehmen betreiben, dürfen Sie dies auch weiterhin tun und es ändert sich für Sie nichts.
Wenn Sie allerdings Geschäftsführer einer LLC sind (dann ist es nach unserer Information egal von wo Sie arbeiten, da Sie aus Georgien eine Dividende, oder Gehalt beziehen), oder in Georgien leben (egal, ob als 1%-Unternehmer, oder als LLC-Geschäftsführer; ausgenommen sind Eigentümer einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, z.B. mit Investorenvisum), dann müssen Sie sich ab sofort online auf einer speziellen Plattform registrieren, und dort anschließend (als vor dem 01.03. registrierter IE bis zum 01.05.) eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Arbeitserlaubnis ist auf 6-12 Monate (wir rechnen bei den typischen deutschen IE eher mit 12 Monaten) begrenzt und muss entsprechend verlängert werden. Nach 5 Jahren kann man dann eine Arbeitserlaubnis mit längerer Frist (bis 5 Jahre) erhalten. Der (erstmalige) Antrag ist leider mit einigem Aufwand verbunden und einer Gebühr von 200 GEL. Außerdem kann es sein, das man im Laufe des Verfahrens ein Videointerview mit einem Vertreter der Behörde durchführen muss.
Wir rechnen damit, dass die Arbeitserlaubnis (aufgrund des Anfangs erwähnten eigentlichen Zwecks dieses Gesetzes) jedem unserer Mandanten problemlos gewährt wird. Wir werden für jeden unserer aktuellen Mandanten, die in Georgien ansässig sind (und keine Permanent Residence besitzen), automatisch und kostenlos (abgesehen von den 200 GEL Gebühren für die Behörde) in den nächsten Wochen einen entsprechenden erstmaligen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Im Rahmen dessen werden wir Sie kontaktieren und ggf. benötigte Unterlagen anfordern. Ansonsten müssen Sie sich für diesen Erstantrag um nichts weiteres kümmern.